AGB Quaduxenbarg
1. Buchung & Reservierung
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a) Vertragsabschluss
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(1) Mit seiner Buchungsanfrage bietet der Mieter dem Vermieter den Abschluss eines Mietvertrages verbindlich an. Ein Vertragsschluss kommt erst dann zustande, wenn der Vermieter die Buchung schriftlich oder elektronisch bestätigt.
b) Preise und Zahlungsbedingungen für Stellplätze / Stuben
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(1) Die jeweils gültigen Preise sind online abrufbar unter: www.quaduxenbarg.de
(2) Der Zahlungsbetrag für die gesamte Reservierungsdauer ist 3 Tage nach Buchung fällig und per Überweisung oder Kreditkarte zu tätigen. Bei einer Überweisung ist unbedingt die Buchungsnummer als Verwendungszweck anzugeben.
(3) Die Zahlung des Buchungsbetrages muss vor Ankunft und Nutzung des Campingplatzes eingegangen sein.
(4) Bei spontanen Anreisen bzw. Buchungen ist der gesamte Betrag sofort in der Online-Buchung fällig und muss per Kreditkarte bezahlt werden. Eine Zahlung in der Rezeption/Imbisswagen ist aufgrund eingeschränkter Öffnungszeiten nicht immer möglich.
c) Gruppen
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Wenn Sie 2 oder mehr Stellplätzen nebeneinander reservieren möchten, geben Sie bitte online als Wunschplatz an, neben wem Sie stehen möchten. Bei größeren Gruppen ab 5 Stellplätzen wenden Sie sich bitte vorab per E-Mail an uns.
d) Preise und Zahlungsbedingungen für Ferienwohnungen/ Mietwohnwagen
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(1) Die jeweils gültigen Preise sind online abrufbar unter: www.quaduxenbarg.de
(2) Mit Erhalt der Reservierungsbestätigung wird für einen Mietwohnwagen eine Anzahlung in Höhe von 20% der Kosten fällig. Bitte überwiesen Sie die Anzahlung innerhalb von 3 Tagen nach Buchung auf unser Konto, andernfalls wird die Reservierung umgehend storniert. Bei Ablauf der vorgenannten Frist ist der Vermieter auch ohne weitere Mahnung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bei einer Überweisung ist unbedingt die Buchungsnummer und Name, wie in der Reservierungsbestätigung mitgeteilt, als Verwendungszweck anzugeben.
(3) Die Restzahlung ist bis 21 Tage vor Anreise fällig. Bei Überschreitung des Restzahlungstermins steht dem Vermieter zu, nach einmaliger Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Stornokosten gemäß Punkt 2 in Rechnung zu stellen.
e) Anreise und Abreise: Stellplätze
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(1) Die Anreise ist am Anreisetag ab 14 Uhr möglich. Am Abreisetag ist der Stellplatz bis 12 Uhr zu verlassen.
(2) Stellplätze, die am Anreisetag nicht bezogen worden sind, können vom Vermieter anderweitig vermietet werden, wenn keine Mitteilung über eine spätere Ankunft erfolgt ist, ohne dass der Mieter einen Anspruch auf einen Ersatzstandplatz hat.
(3) Eine vorzeitige Anreise (am Tag der Anreise) oder spätere Abreise (am Tag der Abreise) ist nur bei Verfügbarkeit und nach vorheriger Rücksprache mit der Rezeption gegen Gebühr möglich.
(4) Der Mieter erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten Stellplatzes. Auf dem Gelände gilt freie Platzwahl, in den durch die Buchung definierten Bereichen.
(5) Bei An- und Abreise sind die Ruhezeiten von 22 Uhr bis 7 Uhr einzuhalten.
(6) Pro Familie ist ein Stellplatz online zu buchen. Pro Stellplatz ist das Aufstellen jeweils eines Wohnwagens + PKW, Wohnmobils oder PKW+1Zelt gestattet. Auf dem Standplatz darf jeweils nur ein motorisiertes Fahrzeug abgestellt werden.
(7) Bei Abreise ist der Stellplatz vollständig geräumt und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen. Erforderliche Nacharbeiten kann der Vermieter dem Mieter nach Aufwand und zu ortsüblichen Stundensätzen in Rechnung stellen.
f) Anreise und Abreise: Ferienwohnungen/Mietwohnwagen/Stuben
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(1) Die Anreise ist am Anreisetag ab 14 Uhr möglich. Am Abreisetag sind die Mietobjekte bis 12 Uhr zu verlassen.
(2) Eine vorzeitige Anreise (am Tag der Anreise) oder spätere Abreise (am Tag der Abreise) ist nur bei Verfügbarkeit und nach vorheriger Rücksprache mit dem Vermieter möglich.
(3) Bitte übergeben Sie uns am Abreisetag ein besenreines Mietobjekt. Geschirr und Inventar müssen sauber sein. Beim Mietwohnwagen muss die Toilette entleert sein. Bei nicht ausreichendem Reinigungszustand, Schäden oder fehlendem Inventar kann der Vermieter einen zusätzlichen Reinigungsaufwand, Reparaturarbeiten oder Ersatzbeschaffungen in Rechnung stellen. Den Schlüssel für die Mietobjekte lassen Sie bitte an der Tür stecken.
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2. Stornierung / Rücktritt durch den Mieter
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(1) Vor Mietbeginn kann der Mieter, ohne Angabe von Gründen, jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten, sofern er dies dem Vermieter schriftlich per E-Mail mitteilt.
(2) Der Zahlungsanspruch des Vermieters bleibt grundsätzlich auch bei einem Rücktritt bestehen (§ 537 BGB). Für einen Rücktritt werden folgende Stornokosten-Pauschalen in Rechnung gestellt:
Stornokosten Stellplatz / Offroad-Stellplatz / Zeltplatz / Stuben
Rücktritt bis 8 Tage vor Aufenthaltsbeginn:
0 % des bei der Buchung bestätigten Gesamtpreises
Rücktritt ab 7 Tage vor Aufenthaltsbeginn:
100 % des bei der Buchung bestätigten Gesamtpreises
Ferienwohnung/Mietwohnwagen
Rücktritt bis 22 Tage vor Aufenthaltsbeginn:
20 % des bei der Buchung bestätigten Gesamtpreises
Rücktritt ab 21 Tage vor Aufenthaltsbeginn:
100 % des bei der Buchung bestätigten Gesamtpreises
(3) Eine Umbuchung ist bei Verfügbarkeit aus Kulanz möglich.
(4) Nach Mietbeginn ist der Mieter berechtigt, das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos zu kündigen. Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen bedürfen der Schriftform. Bei vorzeitiger Abreise oder späterer Anreise erfolgt keine Rückerstattung. Es wird darauf hingewiesen, dass dem Gast kein allgemeines kostenfreies gesetzliches Kündigungs- oder Widerrufsrecht bezüglich des abgeschlossenen Mietvertrages zusteht. Auch Regen oder schlechtes Wetter, Krankheit, berufliche Gründe oder z.B. Autopannen entbinden den Gast nicht, den gebuchten Übernachtungspreis zu zahlen.
Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass das Verwendungsrisiko auf Seiten des Gastes liegt. Sind aufgrund von Kontaktbeschränkungen oder sonstigen landesrechtlichen Auflagen bzw. Verordnungen die Angebote des Campingplatzes/Mietobjekte nicht oder nur eingeschränkt für den Gast nutzbar, befreit dies nicht von der Entrichtung des Stellplatzkosten entsprechend der Buchung. Fällt die gebuchte Übernachtung hingegen in den Zeitraum eines kompletten Beherbergungsverbotes bzw. einer Betriebsschließung erhält der Gast den bereits gezahlten Mietpreis zurück.
Hinweis: Reiserücktrittsversicherung
Zu Ihrer Buchung empfehlen wir Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Ereignisse wie Krankheit, Unfall oder andere unerwünschte Vorkommnisse, auch innerhalb der Familie können unvorhergesehen eintreten.
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3. Stornierung/Rücktritt durch den Vermieter
(1) Vor Mietbeginn kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten, wenn sich der Mieter nach Punkt: 1b (3) und 1d (2), (3) in Zahlungsverzug befindet oder sich herausstellt, dass ein Hausverbot gegen den Mieter bzw. eine mitnutzende Person besteht.
(2) Der Vermieter ist nach Mietbeginn berechtigt, das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos zu kündigen und ein sofortiges Hausverbot auszusprechen und durchzusetzen, wenn
a) der Mieter ungeachtet einer Abmahnung des Vermieters einen vertragswidrigen Gebrauch des Standplatzes fortsetzt.
b) der Mieter oder eine mitnutzende Person, gegen diesen Vertrag oder die Platzordnung verstößt und trotz Aufforderung des Vermieters dies nicht unterlässt. Im Falle erheblicher Verstöße ist eine vorherige Abmahnung entbehrlich.
c) der Mieter sich nach Punkt: 1b (3) und 1d (2), (3) in Zahlungsverzug befindet.
d) der Mieter die Durchführung der Mietvereinbarung nachhaltig stört oder wenn er sich so verhält, dass die sofortige Aufhebung der Reservierung gerechtfertigt ist.
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4. Sonderbestimmungen für Mietwohnwagen/Ferienwohnungen/Stuben
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(1) Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt und dessen Inhalt schonend und pfleglich zu behandeln und nur mit der vertraglich vereinbarten Personenanzahl zu nutzen.
(2) Das Mitbringen von Haustieren ist in den Mietobjekten nicht gestattet.
(3) Während des Aufenthaltes obliegt dem Mieter die laufende Reinigung.
(4) Bei Abreise sind die Mietobjekte vom Mieter ordentlich und gereinigt (besenrein) an den Vermieter zu übergeben. Dies umfasst insbesondere: das Fegen des Fußbodens, die Reinigung des Geschirrs, der Kochtöpfe, der Bestecke usw., die Leerung des Kühlschrankes, sowie die Entsorgung des Mülls und der Wertstoffe wie Glasabfälle und Plastik. Bei unzureichendem Reinigungszustand ist der Vermieter zu einer Nachberechnung der Reinigung nach Aufwand und zu ortsüblichen Stundensätzen berechtigt.
(5) Eine darüberhinausgehende professionelle Endreinigung wird obligatorisch von dem Vermieter durchgeführt. Der Mieter hat hierfür das Entgelt entsprechend der jeweils gültigen Preisliste zu entrichten.
(6) Das Rauchen ist in sämtlichen Mietobjekten strikt untersagt. Dies gilt auch für E-Zigaretten. Bei Zuwiderhandlungen ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter eine dem Ausmaß der Zuwiderhandlung entsprechend angemessen erhöhte Endreinigungspauschale in Rechnung zu stellen.
5. Sonstige Bestimmungen / Campingplatzordnung
(1) In der Zeit von 22:00 – 7:00 Uhr ist Nachtruhe.
(2) Das Mindestalter für die Buchung beträgt 18 Jahre. Der Aufenthalt von Jugendlichen unter 18 Jahren ist nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten gestattet.
(3) Es dürfen nur angemeldete Personen den Campingplatz betreten. Auch Besucher des Mieters sind an der Rezeption anzumelden. Die Anzahl gleichzeitiger Besucher kann durch den Vermieter begrenzt werden. Fahrzeuge der Besucher sind außerhalb auf dem Parkplatz zu parken.
(4) Für Hunde besteht Leinenpflicht. Die Hinterlassenschaften von Hunden sind umgehend zu beseitigen und zu entsorgen.
(5) Die für den Standplatz bzw. das Mietobjekt angemeldeten Personen dürfen die sanitären Anlagen nutzen. Dabei ist zu gewährleisten, dass die Anlagen pfleglich und zweckentsprechend genutzt werden.
(6) Eine bestehende Aufsichtspflicht über Kinder ist jederzeit wahrzunehmen. Insbesondere das Benutzen der sanitären Anlagen durch Kinder unter sechs Jahren darf nur in Begleitung Erwachsener erfolgen.
(7) Der Campingplatz ist ganzjährig geöffnet. In Teilen der Nebensaison können verschiedene Einrichtungen (z.B. Imbiss, Sauna, Kota, sowie einige Stellplatzbereiche) geschlossen oder Angebote nicht verfügbar sein. Ein saisonal reduziertes Angebot in dieser Zeit begründet keinen Minderungsanspruch.
(8) Der Mieter und seine mitnutzenden Personen sind verpflichtet, die Platzanlagen sowie das Mietobjekt nebst Inventar bzw. den Standplatz pfleglich zu behandeln. Der Mieter haftet für verursachte Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(9) Der Quaduxenbarg ist ein Naturcampingplatz. Schäden die aus/durch Naturgewalten/höhere Gewalt entstehen (Sturm, Überschwemmung, Schnee, Hagel etc.), sowie Diebstahl werden gegebenenfalls durch Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung, Inhaltsversicherung, Teil- oder Vollkaskoversicherung, etc., gedeckt. Wir empfehlen Ihnen eine geeignete Versicherung abzuschließen. Für Schäden durch Naturgewalten/höhere Gewalt besteht kein Anspruch gegenüber dem Campingbetrieb.
(10) Der Campingbetrieb ist berechtigt, den Campingvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen, wenn der Campinggast durch sein Verhalten andere gefährdet oder nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass eine sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In einem solchen Fall behält der Campingbetrieb seinen Anspruch auf den vereinbarten Gesamtpreis als pauschale Entschädigung gemäß Punkt 2.
Die Vertragsbedingungen gelten für die Miete von Campingstandplätzen sowie Mietobjekten zur Erholungsnutzung zwischen dem Quaduxenbarg (Vermieter) und dem jeweils Buchenden (Mieter). Stand der Bearbeitung: März 2025
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